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Arbeitssicherheit

Erfüllen Sie diese 6 Pflichten und Sie als Arbeitgeber sind auf der sicheren Seite.

Themen wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommen in jeder Branche zur Sprache. Geschäftsführer von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind hierdurch schnell verunsichert. Welche Pflichten gilt es, als Arbeitgeber zu erfüllen? Und was passiert, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden? Im Folgenden ein Überblick über die Gesetzeslage und Anregungen zur Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Sicherheit am Arbeitsplatz – eine beidseitige Verpflichtung

Themen wie Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sorgen bei manchen Chefs für ein Stirnrunzeln. Oft wird eine Auseinandersetzung mit vielerlei Gesetzen oder umständlichen Betriebsmassnahmen gefürchtet, die viel Geld kosten. Der Grundgedanke zum Thema Arbeitssicherheit sollte ein anderer sein.

Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Und diese muss er ernst nehmen. Wer die ganze Themenwelt aus dem finanziellen Blickwinkel betrachten will, sollte eines bedenken: Kommt es zu schwerwiegenden Unfällen oder Verletzungen, kann dies bei unvorsichtigem oder fahrlässigem Handeln des Arbeitgebers viel teurer kommen. Die relevante Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzmassnahmen etablieren ist deutlich günstiger.
 
Es gilt jedoch: Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine Aufgabe für alle Beteiligten. Nicht nur Sie als Arbeitgeber haben Ihren Beitrag zu leisten, auch die Arbeitnehmer haben Pflichten zu erfüllen.
 

Diese Pflichten hat der Arbeitgeber zu erfüllen

Aus dem schweizerischen Obligationenrecht (OR) ergibt sich zunächst die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, Gesundheit und Leben seiner Arbeitnehmer zu schützen. Was abstrakt klingt, wurde durch die Bestimmungen im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) konkretisiert. Eine weitere relevante Grundlage ist die Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)

Nach Artikel 82, Absatz 1 des UVG sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu ergreifen, die folgende Kriterien erfüllen:

1. Sie sind nach der Erfahrung im entsprechenden Berufsbereich notwendig.

2. Sie sind, orientiert an den gegebenen Verhältnissen des Betriebs, angemessen.

3. Sie sind nach dem aktuellen Stand der Technik anwendbar.

Im Regelfall bestehen in vielen Betrieben schon Vorschriften, die in die Planung für Gegenwart und Zukunft einzubinden sind. Hierzu sind auch die Arbeitnehmer anzuhören, welche oftmals Risiken und Gefahren alltäglicher Arbeitsschritte und Tätigkeiten besser einschätzen können.

Auf Vorschläge von Arbeitnehmern soll gewissenhaft eingegangen werden. Diese haben ausserdem das Recht, bei Betriebsbesuchen der zuständigen Durchführungsorgane (z. B. Suva, Arbeitsinspektorate usw.) dabei zu sein und sich Gehör zu sicherheitsrelevanten Themen zu verschaffen.

Für die gesamte Arbeitssicherheit trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Falls dieser nicht abschätzen kann, ob die aktuellen Massnahmen angemessen sind, müssen Experten wie Arbeitsärzte oder andere Spezialisten der Arbeitssicherheit herangezogen werden. Für einen adäquaten Stand der Technik hilft im Regelfall der Blick auf die Sicherheitsmassnahmen von Betrieben vergleichbarer Grösse und Branche.

Mit diesen Pflichten müssen sich Arbeitnehmer befassen

So weitreichend die Pflichten für Sie als Arbeitgeber sind, können die Arbeitnehmer nicht wahllos und fahrlässig mit dem Thema Sicherheit am Arbeitsplatz umgehen. Ihre Pflichten werden im Artikel 82, Absatz 3 UVG eindeutig abgesteckt. Hierzu gehört grundsätzlich, den Arbeitgeber bei allen getroffenen Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Weitere wesentliche und relevante Pflichten sind:

So nachvollziehbar diese Regelungen für den Arbeitnehmer sind, ergibt sich hieraus eine weitere Aufgabe für den Arbeitgeber. Oft scheitert es an einer klaren Kommunikation der Massnahmen, welche in Betrieb im Sinne der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes getroffen werden. Was für die Geschäftsleitung als Massnahme absolut nachvollziehbar ist, empfinden manche Mitarbeitenden als Schikane oder unnötig.

Suchen Sie deshalb immer das offene Gespräch mit Ihren Mitarbeitern. Dies muss nicht zwingend in Form wöchentlicher Meetings stattfinden, die selten Interesse wecken, oder bei denen die Hälfte der Informationen nicht ankommt. Sorgen Sie stattdessen für eine individuelle Sensibilisierung. Der Einsatz einer digitalen Arbeitsschutzlösung, die sich jeder Mitarbeiter über sein Smartphone oder Tablet herunterladen kann, leistet dabei einen wesentlichen Beitrag und fördert das Verständnis der Mitarbeitenden.

Welche Sanktionen drohen Ihnen als Arbeitgeber?

Wie in vielen Lebensbereichen sorgt leider erst die Androhung von unvorteilhaften Massnahmen dafür, dass Regeln eingehalten werden. Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb stellen bedauerlicherweise keine Ausnahme dar. Sanktionen drohen hierbei für beide Seiten – für Sie als Arbeitgeber, genauso wie für individuelle Fehltritte des Arbeitnehmers.

Sollten Sie als Arbeitgeber gewisse Vorschriften nicht einhalten, müssen Sie mit dem Aussprechen einer Ermahnung seitens des zuständigen Durchführungsorgans rechnen. Die Ermahnung ist im Regelfall mit einer Frist verbunden, um Ihnen die Beseitigung der angemahnten Missstände zu ermöglichen. Sofern dies nicht stattfindet, kommt es zu einem Vollstreckungsverfahren. Die festgelegte Sanktion ist hierbei in Art und Höhe individuell, typisch wäre etwa eine Prämienerhöhung für Ihren Betrieb um drei Prämienstufen, was bis zu 20 % höhere Beiträge ausmachen kann.

Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung müssen Sie als Arbeitgeber nicht haben, solange Sie nicht vorsätzlich, unvorsichtig oder fahrlässig handeln. Wenn Sie sich an die grundlegenden Vorgaben des Gesetzgebers halten, müssen Sie auch keine Gedanken an eine Gefängnisstrafe oder teure Busse verschwenden.

Gibt es Sanktionen für Arbeitnehmer?

Falls es zu Verstössen seitens eines Arbeitnehmers kommt, verhält es sich genau andersherum. Es wird vom Gesetzgeber nicht erwartet, dass sich dieser intensiv mit den gesetzlichen Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befasst. Strafen auf verwaltungsrechtlicher Ebene werden deshalb kaum drohen. Gefährdet der Arbeitnehmer durch sein Verhalten jedoch sich und andere, kann dieses strafrechtliche, aber auch zivilrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer nach sich ziehen.

Sofern Sie als Arbeitgeber alle Vorgaben in puncto Arbeitssicherheit klar kommuniziert haben, kann eine Verletzung seitens des Arbeitnehmers allein vorsätzlich oder fahrlässig erfolgen. Dies wird im Einzelfall im Rahmen einer Gerichtsverhandlung geprüft. Mögliche Sanktionen sind etwa eine Gefängnisstrafe von bis zu 36 Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Unser Fazit zu den Pflichten der Arbeitssicherheit

Die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz erfüllen in allen schweizerischen Betrieben einen essenziellen Zweck. Die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu kennen, ist auch für Ihr Unternehmen entscheidend, um nicht unbeabsichtigt teuren Sanktionen ausgesetzt zu sein. Mit einer digitalen Arbeitsschutzlösung wie safely nutzen Sie ein Tool, das Ihnen als Arbeitgeber sowie jedem einzelnen Angestellten die gewünschte und notwendige Sicherheit im Alltag näherbringt.

Lesen Sie mehr über Ausbildung und Instruktion der Mitarbeiter in den safely News.

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