In Sachen Arbeitssicherheit sollen die Mitarbeitenden mitwirken. Doch die in vielen Unternehmen bekannten Briefkästen für Verbesserungsvorschläge verstauben oft ungenutzt. Die Arnold AG entschied
Hornbach Schweiz nutzt mit safely seit über zwei Jahren eine moderne digitale Lösung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Für Pedro Rodrigues hat sich dadurch vieles vereinfacht und auch die Unfallzahlen sinken plötzlich wieder.
Die ASA Richtlinie regelt den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit.
Die gesetzliche Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) gilt grundsätzlich für alle Unternehmen in der Schweiz, die Arbeitnehmende beschäftigen.
Die Aufgabe von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) ist es, im Auftrag des Arbeitgebers die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden, Kollegen und Kunden zu unterstützen. Sie fördern die Einhaltung der EKAS Richtlinien, die Untersuchung von Unfällen und die Umsetzung von Schutzmassnahmen, um nur einige Bereiche zu nennen.
Themen wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommen in jeder Branche zur Sprache. Geschäftsführer von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind hierdurch schnell verunsichert. Welche Pflichten gilt es, als Arbeitgeber zu erfüllen? Und was passiert, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden?
Themen wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommen in jeder Branche zur Sprache. Geschäftsführer von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind hierdurch schnell verunsichert. Welche Pflichten gilt es, als Arbeitgeber zu erfüllen?
In der heutigen, schnelllebigen und sich stark verändernden Arbeitswelt spielen das Wissen um die Handhabung von Arbeitsmitteln und das Erkennen von möglichen Gefahren eine immer wichtigere Rolle in der Unfallverhütung. Aber Vorsicht.
War das aber wieder eng. Beinahe hätte es einen Unfall gegeben, doch es ging gerade nochmals gut.
Solche oder ähnliche Äusserungen gehören zum betrieblichen Alltag. Ja, denn wie oft konnten Arbeitnehmende einem Hindernis gerade noch ausweichen oder sind auf der Treppe gestolpert, aber doch nicht gefallen.
Seit über 22 Jahren regelt die EKAS-Richtlinie 6508 den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Lösungen). Heute sieht die Welt etwas anders aus als damals. Vor allem ist sie digitaler. Und eine digitale ASA-Lösung bietet deutlich mehr Chancen als eine in Papierform.